23.07.2019 Die Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ) SuedOstLink wird nach Maßgaben des BBPIG als Erdkabel geplant. Im existierenden Korridornetz werden zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage biologische Kartierungen durchgeführt.
Für die Kartierungen müssen landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege betreten und befahren werden. Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten für den SuedOstLink ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Auskünfte, welche Grundstücke betroffen sind und die Kartierzeiträume können Sie in der Gemeindeverwaltung erfahren.
Nähere Informationen können Sie auch hier einsehen.
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