1. Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
2. Erhöhung der Grundgebühr für Antragsteller ab 24 Jahren
Derzeit beträgt die Grundgebühr für einen Reisepass für
Personen ab 24 Jahren: 60,00 EUR (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren: 37,50 EUR ( 6 Jahre gültig)
Zum 1. Januar 2024 wird die Grundgebühr für einen biometrischen Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahren auf 70 Euro angehoben.