Vollzug der tierseuchenrechtlichen Vorschriften; Anordnung von weitergehenden Biosicherheitsmaßnahmen

08. Dezember 2022: Dies betrifft alle Halter von Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltener Vögel bis einschließlich 1.000 Tieren. Das Landratsamt Regensburg erlässt folgende Allgemeinverfügung: