65 Vermessung, Abmarkung

Feldgeschworene

Die Feldgeschworenen wirken bei der Abmarkung der Grundstücke durch die Vermessungsämter, bei denen auch eine Vermessung beantragt werden muss, mit. Sie beschaffen und transportieren Grenzmarken und anderes notwendige Abmarkungsmaterial. Wenn Grenzzeichen gefährdet oder beschädigt sind, können sie von den Feldgeschworenen unter bestimmten Voraussetzungen gesichert oder ausgewechselt werden.
Auf Anordnung des 1. Bürgermeisters werden von den Feldgeschworenen Grenzbegehungen durchgeführt. Zweck der Grenzbegehungen ist es, auf die Erhaltung und Sichtbarkeit der Grenzzeichen, insbesondere an den Gemeindegrenzen hinzuwirken.