820 Gewerbezentralregister
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Gewerbezentralregisterauszüge werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Ihren Antrag auf Erteilung nimmt jede Meldestelle entgegen, bei der sie eine Wohnung gemeldet haben. Um den Gewerbezentralregisterauszug zu beantragen, müssen sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sind sie jünger als 18 Jahre, kann auch ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen. Den Gewerbezentralregisterauszug können sie entweder durch persönliche Vorsprache oder schriftlich beantragen. Es gibt Gewerbezentralregisterauszüge für behördliche und private Zwecke.
Gewerbezentralregisterauszüge zur Vorlage bei einer Behörde können auf Antrag zuvor beim Amtsgericht des Wohnortes eingesehen werden. Die Gebühren in Höhe von 13,00 € sind bei der Antragstellung zu bezahlen.
-
Gewerbezentralregisterauskunft_Firma_GZR6
Gewerbezentralregisterauskunft über Firma zur Verfolgung von OWI
-
Gewerbezentralregisterauskunft_Privatperson_GZR3
Gewerbezentralregisterauskunft für Privatpersonen
-
Gewerbezentralregisterauskunft_Privatperson_GZR5
Gewerbezentralregisterauskunft über Privatperson zur Verfolgung von OWI
-
Gewerbezentralregisterauskunft_Firma_GZR4
Gewerbezentralregisterauskunft für eine Firma