826 Einzelgewerbe, die einer besonderen Genehmigung bedürfen
Für eine Maklertätigkeit muss ein Antrag gem. § 34 c der Gewerbeordnung bei der Betriebssitzgemeinde gestellt werden.
Diese leitet den Antrag zur Genehmigung an das Landratsamt weiter.
Diese leitet den Antrag zur Genehmigung an das Landratsamt weiter.