Buchungszeiten und Kosten

Die Mindestbuchungszeit in der Krippe beträgt 15 Wochenstunden.
Diese Mindestbuchungszeit ist an drei verbindlich benannte Wochentage geknüpft.

Die Buchungszeiten können folgendermaßen gewählt werden:

  • über 3 bis inkl. 4 Stunden
  • über 4 bis inkl. 5 Stunden
  • über 5 bis inkl. 6 Stunden
  • über 6 bis inkl. 7 Stunden

Die tägliche Mindestbuchungszeit ist von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr inkl. Bring- und Abholzeit, damit die Anwesenheit des Kindes in der Krippengruppe grds. in der Kernzeit von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr gewährleistet ist.

Die Benutzungsgebühr in der Krippe beträgt pro gebuchter Betreuungsstunde 45,- € plus 5,-€ Spielgeld monatlich.


Beispiel:

regelmäßige Betreuungszeit:

täglich von 8:00 Uhr – 13:00 Uhr = 5 Std. x 5 Tage = 25 Std. wöchentlich
25 Std. : 5 Tage = 5 Std. täglich
5 Std. x 45,- € = 225,- € + 5,-€ Spielgeld = 230,-€ monatlich

unregelmäßige Betreuung:

Mo: 5 Std.,  Di: 6 Std., Mi: 4 Std., Do: 5 Std., Fr: 6 Std. = insgesamt 26 Std. wöchentlich
26 Std. : 5 Tage = 5,2 Std. täglich
5,2 Std. x 45,- € = 234,- € monatlich, jedoch:

seit 01.09.2008 wird auf halbe bzw. auf volle Stunden aufgerundet
(zum Beispiel: von 5,2 Std. auf 5,5 Std.)
5,5 Std. x 45,- € = 247,50 € + 5,-€ Spielgeld = 252,50 € monatlich

Die Benutzungsgebühr ist für 12 Monate zu bezahlen.
Das Spielgeld wird auf 5,- € monatlich festgesetzt und ist in der Benutzungsgebühr enthalten.

Die Benutzungsgebühr ist auch während vorübergehender Abwesenheit zu entrichten.

Kinder, die die Krippe besuchen, erhalten in der Krippe – sofern gewünscht – ein Mittagessen.

  • Für die Mittagsverpflegung ist das Verpflegungsgeld (Essensgeld) zusätzlich zur Benutzungsgebühr zu entrichten.
  • Die Mittagsverpflegung wird von Seiten der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. angeboten.
  • Der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. obliegt die Organisation und Abrechnung der Mittagsverpflegung.
  • Die Gebühren für die Mittagsverpflegung richtet sich nach den Vorgaben der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Nähere Informationen erhalten Sie von der Einrichtungsleitung.