Führerschein-Umtausch

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, den stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen. Beim Pflichtumtausch geht es darum, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar .2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Wichtiger Hinweis:
Aktuell sind nur Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre Papierführerscheine (nicht Scheckkartenführerscheine) umzutauschen!

Folgende Unterlagen sind bei der Führerscheinstelle für den Umtausch vorzulegen:
1. Ein biometrisches Lichtbild (Passfoto)
2. Der alte Führerschein
3. Ein Ausweisdokument


Die Kosten betragen für den neuen Führerschein 25,30€.

Der Antragsteller hat persönlich den Antrag in der Führerscheinstelle abzugeben.
Bei Abholung des neuen Kartenführerscheines ist der Altführerschein vorzulegen. Auf Wunsch wird Ihnen der alte Führerschein entwertet wieder ausgehändigt.
Für Rückfragen steht Ihnen die Führerscheinstelle des Landratsamtes Regensburg gerne zur Verfügung.
Telefon-Nrn.: 0941/4009-432 oder -484, -539, -380, -381
Fax-Nr. 0941/4009-9432
E-Mail: fuehrerschein@lra-regensburg.de

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Infoblatt: